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   BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94   

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BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 (https://dejure.org/1996,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 (https://dejure.org/1996,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 (https://dejure.org/1996,3838)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2022
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Andernfalls läge es in der Hand eines jeden Angeklagten, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Da der Angeklagte aus solchen Spannungen nicht ohne weiteres darauf schließen kann, dass der Vorsitzende eine eventuelle Abneigung gegen den Verteidiger auf ihn und seine Sache überträgt, begründen sie in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. u.a. BVerfG NJW 1996, 2022).

    In der Rechtsprechung ist insoweit jedoch anerkannt, dass, wobei allerdings die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten sind, allein die Strafanzeige eines Verfahrensbeteiligten gegen einen Richter in der Regel nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt, da es sonst den Beteiligten möglich wäre, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BVerfG NJW 1996, 2022; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 3 Ss 245/04).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

    Ohne Hinzutreten besonderer Umstände ist dabei davon auszugehen, dass der Richter zwischen einer eigenen Rechtsverfolgung und dem Handeln als Verfahrensbevollmächtigtem zu unterscheiden weiß (BVerfG [ 2. Kammer des Zweiten Senats ] , Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022; Zähle, AöR 137 [ 2012 ] , 173 [ 191 ] ).
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